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Rechtsgebiete

Praxisfragen

Drei Rechtsgebiete, die in einem Vorhaben fast immer gemeinsam auftreten. Darunter stehen die Fragen, die uns aus der Praxis am häufigsten erreichen.

Datenschutz

Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Die Wahl entscheidet über mehr als die Zulässigkeit. An ihr hängen der Widerruf, der Widerspruch, die Informationspflichten und die Frage, ob sich der Zweck später noch ändern lässt. Danach folgt die fortlaufende Pflege dieses Zustands, und sie fällt umso leichter, je gründlicher am Anfang gearbeitet wurde.

Angrenzende Themen

Künstliche Intelligenz

Vor jeder Pflicht steht die Einstufung des Systems in die Kategorien der KI-VO. Diese unterscheidet verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme und alles Übrige. Daneben stehen die Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck als eigene Kategorie. Ebenfalls relevant ist die Rolle als Anbieter oder Betreiber.

Informationssicherheit

Das IT-Sicherheitsrecht besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen. Allein Art. 32 DSGVO trifft jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet. Die übrigen knüpfen an Sektor und Größe, an eine kritische Anlage oder an die Herstellerrolle an. Keines von ihnen nennt eine Maßnahme, denn alle vier verlangen Angemessenheit und den Stand der Technik. Normwerke wie ISO 27001 und der BSI-Grundschutz füllen diese Lücke, ohne selbst verbindlich zu sein.

Und die Leistungen dazu

Eine Praxisfrage sagt, worum es geht. In welcher Gestalt die Antwort ankommt, steht bei den Leistungen.

Zu den Leistungen