Leistungen
Hinweisgebersysteme und interne Meldestelle
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Beschäftigungsgeber ab in der Regel 50 Beschäftigten zu einer internen Meldestelle und kehrt bei Repressalien die Beweislast um. Wir richten die Meldestelle ein, schulen die zuständigen Personen und führen sie auf Wunsch als beauftragter Dritter nach § 14 Abs. 1 HinSchG.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) wurde ein neues branchenübergreifendes Schutzrecht für Hinweisgeber geschaffen. Größere Unternehmen müssen interne Meldestellen einrichten, ab in der Regel 50 Beschäftigten.
Die Meldestelle nimmt Meldungen entgegen, bestätigt den Eingang binnen sieben Tagen, prüft die Stichhaltigkeit und meldet innerhalb von drei Monaten zurück, § 12 Abs. 2 und §§ 17, 18 HinSchG.
Unsere Lösungsansätze
Einrichtung und Individualisierung
Wir begleiten die Einführung von Systemen verschiedener Anbieter und prüfen mit Ihnen, welches technische Werkzeug zu Ihren Abläufen passt.
Laufende Compliance
Als externe Beauftragte für den Hinweisgeberschutz halten wir das Verfahren in Gang, schulen die zuständigen Personen und erstellen die Leitlinien für die Nutzung.
Bearbeitung eingehender Hinweise
Eine erste Einschätzung durch lexICT nach Gegenstand, Rechtsgebiet und Risiko. Wo es weitergeht, folgt die anwaltliche Prüfung durch die lexICT legal Rechtsanwaltsgesellschaft.
Ihre Vorteile
Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis
Lehrstühle im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht (Recht der Digitalisierung). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover und am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien.
Klarer Ansatz
An Mandantinnen und Mandanten angepasstes flexibles und agiles Arbeiten. Breite Vernetzung, um kurzfristig große Kapazitäten bereitzustellen. Beratung von Konzernen, Behörden, KMU und Start-ups.
Hochspezialisierte und effiziente Beratungsboutique
Langjährige Beratungspraxis in Konzernen, Sportverbänden, im Gesundheitsbereich und bei neuen Technologien.
Technikaffin und praxisorientiert
Wir sind in der Lage, Ihr Anliegen tatsächlich nachzuvollziehen und gemeinsam mit Ihnen Lösungen für die technische Umsetzung zu entwickeln. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen individuelle Prozesse und schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Preisgestaltung
Basis
ab 129 €
im Monat
Bis 50 Beschäftigte
- Digitales Kick-off und Quick-Check, einmalig drei Stunden
- Erste Einschätzung eingehender Meldungen
- Eine Beratungsstunde je Quartal
Standard
349 €
im Monat
Bis 250 Beschäftigte
- Kick-off und Quick-Check, einmalig fünf Stunden
- Erste Einschätzung eingehender Meldungen
- Eine Beratungsstunde je Monat
Premium
499 €
im Monat
Bis 500 Beschäftigte
- Kick-off und Quick-Check, einmalig acht Stunden
- Bestellung als Beauftragte für den Hinweisgeberschutz
- Eine Beratungsstunde je Monat
Individual
Auf Anfrage
Über 500 Beschäftigte
- Zuschnitt des Meldesystems auf die Organisation
- Bestellung als Beauftragte für den Hinweisgeberschutz
- Umfang der Beratung nach Vereinbarung
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. In den Stufen Basis und Standard ist die Bestellung als Beauftragte für den Hinweisgeberschutz zusätzlich möglich. Beratung darüber hinaus zu 280 € je Stunde, abgerechnet im Takt einer Viertelstunde. Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer.
Kontaktieren Sie uns!
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