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Leistungen

Hinweisgebersysteme und interne Meldestelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Beschäftigungsgeber ab in der Regel 50 Beschäftigten zu einer internen Meldestelle und kehrt bei Repressalien die Beweislast um. Wir richten die Meldestelle ein, schulen die zuständigen Personen und führen sie auf Wunsch als beauftragter Dritter nach § 14 Abs. 1 HinSchG.

50Beschäftigte, ab denen eine Meldestelle bestehen muss
7Tage für die Bestätigung des Eingangs

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) wurde ein neues branchenübergreifendes Schutzrecht für Hinweisgeber geschaffen. Größere Unternehmen müssen interne Meldestellen einrichten, ab in der Regel 50 Beschäftigten.

Die Meldestelle nimmt Meldungen entgegen, bestätigt den Eingang binnen sieben Tagen, prüft die Stichhaltigkeit und meldet innerhalb von drei Monaten zurück, § 12 Abs. 2 und §§ 17, 18 HinSchG.

Unsere Lösungsansätze

Einrichtung und Individualisierung

Wir begleiten die Einführung von Systemen verschiedener Anbieter und prüfen mit Ihnen, welches technische Werkzeug zu Ihren Abläufen passt.

Laufende Compliance

Als externe Beauftragte für den Hinweisgeberschutz halten wir das Verfahren in Gang, schulen die zuständigen Personen und erstellen die Leitlinien für die Nutzung.

Bearbeitung eingehender Hinweise

Eine erste Einschätzung durch lexICT nach Gegenstand, Rechtsgebiet und Risiko. Wo es weitergeht, folgt die anwaltliche Prüfung durch die lexICT legal Rechtsanwaltsgesellschaft.

Ihre Vorteile

Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis

Lehrstühle im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht (Recht der Digitalisierung). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover und am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien.

Klarer Ansatz

An Mandantinnen und Mandanten angepasstes flexibles und agiles Arbeiten. Breite Vernetzung, um kurzfristig große Kapazitäten bereitzustellen. Beratung von Konzernen, Behörden, KMU und Start-ups.

Hochspezialisierte und effiziente Beratungsboutique

Langjährige Beratungspraxis in Konzernen, Sportverbänden, im Gesundheitsbereich und bei neuen Technologien.

Technikaffin und praxisorientiert

Wir sind in der Lage, Ihr Anliegen tatsächlich nachzuvollziehen und gemeinsam mit Ihnen Lösungen für die technische Umsetzung zu entwickeln. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen individuelle Prozesse und schulen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Preisgestaltung

ab 129 €

im Monat

Bis 50 Beschäftigte

  • Digitales Kick-off und Quick-Check, einmalig drei Stunden
  • Erste Einschätzung eingehender Meldungen
  • Eine Beratungsstunde je Quartal

349 €

im Monat

Bis 250 Beschäftigte

  • Kick-off und Quick-Check, einmalig fünf Stunden
  • Erste Einschätzung eingehender Meldungen
  • Eine Beratungsstunde je Monat

499 €

im Monat

Bis 500 Beschäftigte

  • Kick-off und Quick-Check, einmalig acht Stunden
  • Bestellung als Beauftragte für den Hinweisgeberschutz
  • Eine Beratungsstunde je Monat

Auf Anfrage

Über 500 Beschäftigte

  • Zuschnitt des Meldesystems auf die Organisation
  • Bestellung als Beauftragte für den Hinweisgeberschutz
  • Umfang der Beratung nach Vereinbarung

Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. In den Stufen Basis und Standard ist die Bestellung als Beauftragte für den Hinweisgeberschutz zusätzlich möglich. Beratung darüber hinaus zu 280 € je Stunde, abgerechnet im Takt einer Viertelstunde. Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer.

Kontaktieren Sie uns!

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Sie haben Fragen? Sie möchten ein unverbindliches Angebot? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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Alternativ können Sie um einen Rückruf bitten.

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