Data protection
Europäischer Datenschutzausschuss legt Transparenz- und Informationspflichten der DSGVO als Schwerpunktthema für das Jahr 2026 fest
by Redaktion
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) organisiert zusammen mit den Datenschutzbehörden der EU (in der Regel) einmal jährlich proaktive Maßnahmen im sog. koordinierten Durchsetzungsrahmen (Coordinated Enforcement Framework, CEF). Für das Jahr 2026 hat der EDSA nun das Thema Transparenz- und Informationspflichten (Art. 12-14 DSGVO) [https://www.edpb.europa.eu/news/news/2025/coordinated-enforcement-framework-edpb-selects-topic-2026_en] bekannt gegeben.
Was ist das CEF?
Der EDSA wird nun zeitnah in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden einen Fragebogen entwerfen, der im kommenden Jahr in möglichst vielen Mitgliedsstaaten der EU zum Einsatz kommen soll. Wir werden an dieser Stelle informieren, wenn die teilnehmenden deutschen Aufsichtsbehörden bekannt gegeben werden.
Typischerweise adressieren die Fragen sowohl den öffentlichen als auch den privaten Bereich. Wie genau die Datenschutzbehörden im Rahmen des CEF vorgehen, liegt in deren Ermessen. So haben sich in der Vergangenheit manche Datenschutzbehörden in anderen Mitgliedsstaaten der EU darauf beschränkt, eine anonyme Datenerhebung bei den datenschutzrechtlich Verantwortlichen durchzuführen. Die in Deutschland beteiligten Aufsichtsbehörden verfolgten zuletzt [https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-01/edpb_cef-report-2024_20250116_annex_en.pdf, S. 51] jedoch den Ansatz, den Fragebogen gegenüber identifizierten Verantwortlichen zu stellen.
Wie gehen Datenschutzbehörden im CEF vor?
Aus Anlass des CEF können die Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer allgemeinen Befugnisse formale Untersuchungen bei Verantwortlichen einleiten. Im Rahmen dieser Untersuchung steht den Behörden als zentrales Mittel die Möglichkeit zur Verfügung, Verantwortliche dazu anzuweisen, alle für die Einhaltung der DSGVO relevanten Informationen abzufragen, wozu der besagte Fragebogen genutzt wird. Im Rahmen einer formalen Untersuchung kann die Datenschutzbehörde darüber hinaus nach eigenem Ermessen die Herausgabe von entsprechender Datenschutzdokumentation verlangen. Bei Feststellung eines Verstoßes steht der Behörde die Möglichkeit, neben der Anordnung von Abhilfemaßnahmen auch noch Sanktionen auszusprechen.
Worauf müssen Verantwortliche achten?
Für das CEF 2026 zum Thema Transparenz- und Informationspflichten dürfte für die Aufsichtsbehörden besonders relevant sein, Informationen über die Verwendung von „Datenschutzerklärungen“ bzw. „Datenschutzinformationen“ zu erheben.
Daher ist ratsam, dass Verantwortliche die Aktualität und Korrektheit ihrer Datenschutzinformationen zeitnah überprüfen. Insbes. sollte sich auch mit Mitarbeiter-Datenschutzerklärungen beschäftigt werden, da nicht damit zu rechnen, dass sich die Aufsichtsbehörden allein auf außenwirksame Datenschutzerklärungen (wie Website-Datenschutzerklärungen) beschränken werden.
Für diese und für alle weiteren datenschutzrechtlichen Herausforderungen stehen wir Ihnen wie immer gern zur Verfügung.