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"Hinweisgeberschutz": Einladung zur Podiumsdiskussion am 17.10.2023

Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Österreich und erfolgreiche Implementierung der Vorgaben in den Unternehmen

Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde im Februar 2023 ins nationale Recht umgesetzt und damit ein neues sektorübergreifendes Schutzrecht für Hinweisgeber geschaffen. Nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz ("HSchG") müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten bis Ende August interne Meldestellen einrichten. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten wurde diese Frist bis 17. Dezember 2023 verlängert.

Aus diesem Anlass organisiert die Wirtschaftskammer Österreich gemeinsam mit dem Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht eine Veranstaltung, bei der die Umsetzung von spezifischen Vorgaben in das nationale Recht (z.B. Konzernausnahme, Verwaltungsstrafen) und deren Implementierung in den Unternehmen diskutiert werden (z.B. digitaler Meldekanal, Umgang mit anonymen Meldungen).

Weitere Informationen zu der von Dr. Ziga Skorjanc organisierten Veranstaltung finden Sie hier.

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