IT-Recht und Datenschutz im Bereich der medizinischen Forschung (Datenschutz, ethische Implikationen, Medical Device Regulation, usw.)
Datenschutz bei Forschungsvorhaben
Bei vielen Forschungsprojekten im Bereich der Informationstechnologien ist eine datenschutzrechtliche Betrachtung unumgänglich. Gleichzeitig wird das Thema oftmals nicht als Chance, sondern als Hindernis begriffen.
In der Forschung sind wir zu Hause
LexICT hat seine Ursprünge in der Forschung. Dieser Trend hat sich auch in den letzten Jahren fortgesetzt: Unser gesamtes Team besteht aus Jurist*innen, die in der Forschung gearbeitet haben. Dabei kommen wir auf über 50 Personenjahre an Erfahrung. Unsere nachfolgend aufgeführten Forschungsschwerpunkte ergeben sich aus durchgeführten Forschungsprojekten auf nationaler und europäischer Ebene. Zudem haben unsere Mitarbeiter zahlreiche Publikationen zu diesen Themen veröffentlicht.
Unsere Forschungsschwerpunkte
Medizin-Datenschutz
Sicherheit und Überwachung
Fragestellungen im Spannungsfeld zwischen Datenschutz- und Sicherheitsinteressen, insbesondere im Bereich Überwachung und Grenzschutz
Industrie 4.0
Nutzung von KI, machine learning und anderen innovativen Technologien in der intelligenten Produktion (Datenschutz, Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht)
Unsere Leistungen
Proposal-Writing
Unterstützung bei der Einreichung von Projekt-Anträgen, z.B. durch die Thematisierung rechtlicher Aspekte, Review des Proposals, strategische Beratung, Section 5 und ethics self assessments, etc.
Forschungsleistungen
Wir nehmen entweder als Konsortialpartner oder Sub-Contractor an Ihrem Forschungsvorhaben teil und untersuchen Rechtsfragen aus wissenschaftlicher Sicht.
Ethics & Compliance
Ethics Reports, Monitoring, Beratung u.v.m. zu einer rechtskonformen Umsetzung des Forschungsvorhaben.
Strategische Beratung
Juristen an Bord zu haben schadet nie - noch besser ist es aber, gar nicht erst in Rechtsstreitigkeiten zu geraten. Dafür sorgen wir.
Training
Wir teilen unser Wissen gerne mit Projektpartnern - gezieltes Training hilft, eine rechtskonforme Umsetzung der Forschung sicher zu stellen.
Gerne unterstützen wir Ihr Forschungsvorhaben!
Da lexICT - im Gegensatz zu Universitäten und Hochschulen - nicht den Regeln der öffentlichen Verwaltung unterliegt, können wir uns sehr flexibel auf die Anforderungen für Ihr Forschungsvorhaben einstellen. Insbesondere können wir, je nach Budget, sowohl als fester Konsortialpartner oder als Sub-Contractor im Projekt involviert sein. Zudem dürfen wir, neben der eigentlichen Forschung, auch Rechtsberatung für das Konsortium erteilen und dadurch eine rechtskonforme Umsetzung des Forschungsvorhabens unterstützen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für ein erstes Gespräch, um eine mögliche Zusammenarbeit zu besprechen.