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Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO und anderen relevanten Datenschutzvorschriften.
Als externe Datenschutzbeauftragte stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Die Zusammenarbeit ist dabei langfristig ausgelegt, wobei wir Ihr Unternehmen in einem iterativen Prozess immer besser kennen lernen. Dadurch optimieren wir nicht nur Ihr Datenschutz-Management, sondern können auch im Falle von Datenschutz-Pannen schnell und pragmatisch helfen.
Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO und anderen relevanten Datenschutzvorschriften.
Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie interner Prozesse, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung.
Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung bei Verarbeitungsvorgängen, die ein besonders hohes Risiko für Betroffene bedeuten können.
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, inklusive Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen.
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht, wenn
Verstöße gegen das Datenschutzrecht können durch die vielfältigen Sanktionsmaßnahmen der DSGVO schnell zu hohen Kosten führen. Zudem erfordern Datenschutz-Pannen ein umgehendes Handeln (innerhalb von 72 Stunden), um fristgerecht reagieren und - neben etwaigen Schäden durch die Panne - ein Bußgeld umgehen zu können. Mit einer professionellen Beratung können Sie nicht nur die Risiken minimieren, sondern haben auch einen festen Ansprechpartner an Ihrer Sie, der Sie und Ihre Verarbeitungsvorgänge kennt und auch in schwierigen Situationen umgehend mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Konkret können sich die folgenden finanziellen Risiken ergeben:
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Unter anderem bei
kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20mio € oder 4% des weltweiten Umsatzes verhängt werden.
bis zu
Unter anderem bei
kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10mio € oder 2% des weltweiten Umsatzes verhängt werden.
Neben Bußgeldern besteht außerdem das Risiko, Schadenersatz leisten zu müssen:
Die Höhe ist dabei vom Einzelfall abhängig. Wenngleich es unwahrscheinlich erscheint, Schadenersatz in der Größenordnung (theoretisch möglicher) Bußgelder leisten zu müssen, kann insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen hier durchaus ein relevantes Kostenrisiko bestehen.
Sie haben noch keine Erfahrung mit dem Thema Datenschutz? Ein typischer Ablaufplan unserer Beratung sieht wie folgt aus:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und fordern Sie kostenfrei ein unverbindliches Angebot an.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.